Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und durch den Abschluss eines Gasliefervertrages sind Haus- und Wohnungseigentümer Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, Ihre Gasgeräte regelmäßig einer Inspektion und einer Wartung zu unterziehen.
Eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung mit einem Leckmengenmessgerät ist mindestens alle 12 Jahre notwendig. Wir bieten Ihnen einen TRGI-konformen Gas-Check.
Vorteile hierfür sind:
Wir beraten Sie, welche Überprüfung in welchen Abständen für Ihre Anlage sinnvoll ist.
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